Bekanntmachung des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Pfaffenhofen vom 02.April 2024

Zeitpunkt der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans der Umlegung „Am Kiefernweg“

Gemarkung Wolnzach, Markt Wolnzach

 

Bekanntmachung des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Pfaffenhofen vom 2. April 2024  

 

Gemäß § 71 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der jeweils geltenden Fassung, gibt das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Pfaffenhofen, Kellerstraße 6, 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm bekannt, dass der Umlegungsplan der Umlegung „Am Kiefernweg“ am

 

2. April 2024

 

unanfechtbar geworden ist.

 

Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 72 Abs. 1 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Flurstücke ein.

 

Die im Umlegungsplan festgesetzten Geldleistungen sind nunmehr zur Zahlung fällig. Der Markt Wolnzach ist Gläubiger und Schuldner der Geldleistungen und wird die Abwicklung der Zahlungen gesondert regeln.

 

Das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Pfaffenhofen a. d. Ilm wird die Berichtigung des Grundbuchs veranlassen und die Berichtigung des Liegenschaftskatasters durchführen.

 

Bis zur Berichtigung des Grundbuchs liegt der Umlegungsplan in der Umlegungsstelle des ADBV Pfaffenhofen a. d. Ilm, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Die Einsicht in den Umlegungsplan ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

 

Gegen den Zeitpunkt der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch beim

 

Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Pfaffenhofen a. d. llm,

Kellerstraße 6, 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm

 

eingelegt werden.

 

 

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

 

Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

 

 

 

Hampel

Vermessungsdirektor